Mit 01.September 2019 wird es nicht mehr möglich sein das Guthaben für Wertkarten-Handytarife anonym aufzuladen.
Schon seit 1.Jänner 2019 ist in Folge des Erwerbs einer Wertkarte eine Registrierung durchzuführen.
Wertkarten-Kunden müssen bei einer Vorort-Registrierung, sich mit Lichtbildausweis(Reisepass, Personalausweis) und PUK oder Wertkarte ausweisen.
Eingeführt wurde das Gesetz unter der Bundesregierung Kern, die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP hatten sich darauf bereits 2017 geeinigt.
Randnotiz:
Unter der Regierung ÖVP-FPÖ kam es dann 2018 zum Beschluss des "Bundestrojaners" im Rahmen eines Sicherheitspaketes (dieser soll ein ausspähen österreichischer WhatsApp und Skype -User ermöglichen).
Die Webseite des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur behauptet:
"Mit dieser Maßnahme unterstützt das BMVIT vor allem die wichtigen Bereiche der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer, unentdeckt und unerkannt zu agieren. Ebenso behindert die bisher fehlende Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen Behörden. In anderen EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Griechenland gilt die Registrierungspflicht für Wertkarten bereits."
Weitere Informationen sind den Quellen zu entnehmen.
Quelle:
"Die neuen Überwachungspläne der Regierung", 30.01.2017
"Nationalrat beschließt Sicherheitspaket mit Bundestrojaner", Parlamentskorrespondenz Nr. 443 vom 20.04.2018 (parlament.gv.at)
"Wertkartenregistrierung", BMVIT.gv.at
"Häufige Fragen", wertkartenregistrierung.at
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