Sonntag, 6. Mai 2018

IngG 2017 wird Anzahl der Ingenieure in Österreich senken

Das neue Ingenieur-Gesetz 2017 (IngG 2017) sieht zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen (InG 2006) auch ein Fachgespräch vor.

Wie ich meine wird das ähnlich wie bei mündlichen Prüfungen ablaufen, denn auch wenn in sämtlichen FAQs oder Infoblätter das Gegenteil betont wird, finden sich da eindeutig Anzeichen in die Richtung die Anzahl der Ingenieure zu reduzieren.




Auf der Webseite der WKO liest man:

"Ziel dieses Gespräches ist es, der Zertifizierungskommission weitere/vertiefende Einblicke in Ihre berufliche Praxis zu gewähren, nachdem diese anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung bereits einen ersten Eindruck von den Projekten und Aufgaben, in denen Sie involviert waren/zum Zeitpunkt der Antragstellung noch involviert sind, erhalten hat. Zudem sollen die Fachexpert/innen auch die Plausibilität der von Ihnen angegebenen Informationen hinterfragen. "
-wko.at 


Plausibilität ist ein Synonym für Glaubwürdigkeit. Man geht also davon aus, dass bisher viele Ingenieur-Antwärter in Dienstzeugnissen und Tätigkeitsnachweisen nicht ganz ehrlich waren(z.b. Arbeiten und Verantwortungen dargestellt wurden die so nicht stattfanden).

Außerdem liest sich in den "Kriterien für das Fachgespräch" :





"Fortgeschrittene Fachkenntnisse 
In Ihrem Fachgespräch müssen Sie zeigen, dass Sie in Ihrem/Ihren Arbeitsbereich(en) über Fachkenntnisse verfügen, die über dem Niveau jener Kenntnisse liegen, die mit dem HTL-Abschluss (bzw. einer äquivalenten Ausbildung) einer bestimmten Fachrichtung verbunden sind. Zur Überprü- fung Ihrer Fachkenntnisse werden im Fachgespräch keine isolierten Wissensfragen gestellt. Die Vertiefung bzw. Erweiterung Ihres Fachwissens soll sich aus den Beschreibungen jener Projekte/Arbeitsaufgaben ergeben, in die Sie in Ihrer Praxis involviert waren/sind. Das heißt, es soll sich aus den Informationen über Projektanforderungen, Kundenaufträgen, Vorgehensweisen, Problemstellungen, Ergebnisdarstellung etc. zeigen. Das Fachwissen ist damit eng verbunden mit den Fertigkeiten, d.h. mit den konkreten Handlungen, die Sie in Ihrer Praxis gesetzt haben/setzen.

Fortgeschrittene Fertigkeiten 
Das Niveau Ihrer Fertigkeiten muss ebenfalls über jenem Niveau liegen, das Ihnen mit dem HTL-Abschluss (bzw. einer äquivalenten Ausbildung) einer bestimmten Fachrichtung bescheinigt wurde. Ihre mindestens dreibzw. sechsjährige Praxis muss zu diesem Zuwachs an Fertigkeiten geführt haben. In Ihrer Tätigkeitsbeschreibung sowie im Fachgespräch müssen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, Aufgaben mit unterschiedlichen Fragestellungen und Herausforderungen in Ihrem/Ihren Arbeitsbereich(en) durch entsprechendes Handeln zu lösen. Im Fachgespräch wird nicht die Vorgehensweise bzw. der Lösungsansatz an sich beurteilt, sondern ob damit fortgeschrittene Fertigkeiten verbunden sind.Arbeit an komplexen Projekten und Arbeitsaufträgen Die Projekte/Arbeitsaufgaben, die Sie in Ihrer Praxis durchgeführt haben/durchführen, müssen komplexer Natur sein. Die Komplexität zeigt sich vor allem an der Vielschichtigkeit der mit einem Projekt/Aufgabe verbundenen Aspekte, etwa die Anforderungen des Kunden/der Kundin, die Problemstellung, die beteiligten Akteure, die Kooperationserfordernisse, das Projektziel, die Wahrscheinlichkeit von Änderungen im Projektverlauf, der Grad der Vorhersehbarkeit des Projektablaufes, die Innovationerfordernis, die Auswirkungen der Projektergebnisse, die finanziellen Mittel, die Projektlaufzeit, etc.

Grad der Selbstständigkeit 
Wesentlich für die Vergabe der Ingenieur-Qualifikation ist ein hoher Grad an selbstständigem Arbeiten. Dabei geht es nicht primär um die Ausführung konkreter Handlungen (Fertigkeiten), sondern vielmehr um die eigenständige, d.h. ohne direkte Anweisung/Anleitung erfolgte Durchführung bestimmter Tätigkeiten, etwa um die Analyse und Bewertung der Ausgangslage, die Konzeption, Abwägung und Argumentation von Lösungsansätzen, die kritische Beurteilung und Vernetzung von Informationen, die Ableitung von Schlussfolgerungen und Auswirkungen etc. Maßstab für den Grad der Selbstständigkeit ist daher der Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum, den Sie bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen/Projekten (gehabt) haben.Grad der Entscheidungsverantwortung Das Niveau der Ingenieur-Qualifikation wird auch durch die Übernahme von Verantwortung bestimmt. Dies betrifft zum einen die Verantwortung für Entscheidungen, die im Arbeitsprozess getroffen werden, zum andern auch die Verantwortung für die Arbeit bzw. Entwicklung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die Ihnen im Projekt-/Arbeitsteam bzw. in der Organisationseinheit unterstellt sind. 

Leitungs- und Führungsfunktion 
Selbstständiges Tätigwerden sowie das eigenverantwortliche Treffen von Entscheidungen korrelieren oftmals mit der Übernahme einer Leitungsfunktion. In Ihrer betrieblichen Praxis sollen Sie eine solche Leitungs- und Führungsfunktion (mit oder ohne Mitarbeiterverantwortung) innegehabt haben/innehaben. Das schließt sowohl die inhaltliche Verantwortung für (ein) bestimmte(s) Aufgabengebiet(e) ein, als auch die Leitung von technisch-orientierten Projekten (oder Teilen von umfangreichen Projekten), von Arbeitsbereichen, Organisationseinheiten oder einem gesamten Unternehmen. " 
-wko.at


Also wenn man alle Anforderungen hinsichtlich fachlicher Fertigkeiten und Fachkenntnisse erfüllt und auch den hier angeführten Grad der selbstständigkeit ausreichend erfüllt, kann das fehlen der Arbeit in einer Führungsfunktion dennoch um die Möglichkeit der Verleihung des Ingenieur-Grades kosten!


Noch viel interessanter sind nur die Möglichkeiten nach Abschluß des Fachgespräches:




"Ergebnis des Fachgesprächs Nach dem Fachgespräch beraten sich die Fachexpert/innen der Zertifizierungskommission über das Ergebnis. Ihre Beratung kann dabei zu einem der folgenden zwei Ergebnisse führen (siehe dazu auch Infoblatt Nr. 1): 

"Ergebnis 1 – Qualifikationsvergabe: Beide Kommissionsmitglieder stellen übereinstimmend fest, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des „Ingenieurs“ erfüllen. Sie erhalten daher die Ingenieur-Urkunde und sind somit berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Ingenieurin“ in Kurzform (Ing. bzw. Ing.in oder Ing.in) oder in vollem Wortlaut zu führen bzw. deren Eintragung in amtliche Urkunden zu verlangen. 

Ergebnis 2 – Keine Feststellung: Die Mitglieder der Zertifizierungskommission können die Feststellung, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht treffen. Sie haben danach die Möglichkeit, das Fachgespräch einmal zu wiederholen. Ein dritter Antritt ist nicht möglich. Sie können aber auch einen neuen Antrag für ein neues Zertifizierungsverfahren stellen, wenn sich die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Ingenieur Qualifikation maßgeblich geändert haben (in der Regel nach Erwerb neuer Praxis)."
-wko.at 


Es ist also möglich, maximal 2x um den Ingenieur anzusuchen und eben ein solches Fachgespräch zu absolvieren.

Scheitert die Person weil nicht "plausibel" genug wirkend, oder andere Kriterien erfüllt werden müssen, ist das ganze Geld welches zur Ausstellung (neben der Formalitäten und Zeit) des Grades benötigt wurde rausgeschmissen.



Quellen:

Technologe.at "FAQs IngG 2017", Aufruf 06.05.2018


Wko.at "Infoblatt Nr. 9 zur Ingenieur-Zertifizierung", Aufruf 06.05.2018

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