"Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf 4.Dezember 2016"
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| Einleitung |
| Verschiebung und Imageschaden? |
| Verschiebung der Wahl: Haltung dazu |
| Schadet / nützt der Demokratie? |
| Hat ein Kandidat Vorteile? |
| Wahlberechtigt? |
| Zusätzliche Wähler durch Verfassungsänderung |
| Briefwahl einschränken? |
| Wenn werden Sie wählen? |
| Einschätzung: Sieger |
| Werden Sie wählen gehen am 4.Dezember? |
| Wenn gewählt bei (aufgehobener) Stichwahl? |
| Nationlratswahl 2013 -wenn gewählt? |
| Wenn würden Sie bei einer Nationalratswahl wählen? |
| Lieblingsfarbe? |
| Zufriedenheit mit Lebenssituation? |
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Erklärung meiner Angabe aus "Zusätzliche Wähler durch Verfassungsänderung".
Rechtlich gesehen handelt es sich um die Wiederholung der Stichwahl.
Selbst eine Verfassungsänderung (welche durchgeführt wurde) kann diesen Umstand aus meiner Sicht nicht rechtens machen.
Weil es sich um eine WIEDERHOLUNG handelt. Eine Wiederholung muss jene Wähler betreffen die beim letzten Termin mitstimmten durften.
Klar ist es möglich, dass Wähler ihre Entscheidung vom letzten Mal revidieren (spricht nichts dagegen weil die Wahl aufgehoben wurde).
Aber es handelt sich in 2 Fällen um keine Wiederholung mehr
1.) Ganz andere Wähle als bei der 1.Wahl sind zugelassen
2.) Ganz andere Kandidaten treten an
Diese Vorgangsweise der Bundesregierung stellt viel mehr einen neuen Wahlgang dar, keine Wiederholung der ursprünglichen Stichwahl (da nur die Kandidaten unverändert sind).
Man darf gespannt sein welchen Einfluss auf die Zeit nach der Wahl haben dürfte (wenn es wieder knapp endet).
Quelle:
"47.000 Erstwähler & Nichtwähler entscheiden", kurier.at, 13.09.2016
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