"Wer wahlberechtigt ist
Automatisch wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Stichtag 20. November 2013 Mitglied der Arbeiterkammer Wien sind und AK-Umlage bezahlen, ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit.
Arbeitslose, Lehrlinge, KarenzurlauberInnen, ArbeitnehmerInnen, die Präsenz- oder Zivildienst leisten und geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen sind nicht automatisch wahlberechtigt. Diesem Personenkreis wird Anfang Jänner ein Antrag zur Aufnahme in die Wählerliste zugesandt.
Der Antrag muss spätestens am 26. Jänner 2014 im Wahlbüro der Arbeiterkammer in Wien, Postfach 503, 1041 Wien, einlangen."
Ich, Benjamin Heinrich (Blogger Ben) war im Dezember 2013 bereits arbeitlos gemeldet und hatte zuvor als unselbstständiger Berufstätiger über 2 Jahre an Steuern eingezahlt (zwischen Sommer 2011 und Herbst 2013).
Nun denn: Einen solchen Brief erhielt ich nie.
Und der Zeitpunkt zu welchem man sich eintragen kann (26.Jänner 2014) ist längst vorbei.
Darf ich gestatten: Ich bin ein Arbeitsloser der zwischen 2009 und 2014 tatsächlich gearbeitet hat, aber kein Wahlrecht zur ARBEITERkammerwahl bekam, nur weil ich zum Stichtag (20.November 2013) weder berufstätig oder noch beim AMS arbeitslos gemeldet war.
Fast sechs Wochen lang begab ich mich auf Job-Suche, erst am Dezember 2013 melde ich mich arbeitslos(um nicht den Staat mehr auf der Tasche zu liegen als nötig; man ist ja im Zuge der Beendigung eines längeren(12 Monate oder mehr) Dienstverhältnisses, noch 6 Wochen krankenversichert(siehe Quelle "Wie lange bin ich nach Ende des Leistungsbezuges nachversichert?").
Was ich damit sagen will: Das Ergebnis dieser Wahl ist ohnehin Lug und Betrug, denn es darf ja gar nicht jeder österreichischer Staatsbürger der zwischen 2009 und 2014 Arbeit ausgeführt hat, wählen gehen.
Geht nicht wählen!
Denn so ein Verhalten seitens Arbeiterkammer ist einfach nur kommunistisch wie in China!
Quelle:
"Wer ist wahlberechtigt?",akwahl-wien.arbeiterkammer.at
Wie lange bin ich nach Ende des Leistungsbezuges nachversichert?, ams.at
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