Sonntag, 15. September 2013

Vorsicht: Wählen via Wahlkarte in einem Wahlkarten-Wahllokal

Nun ist dem BHBlog eine vielleicht nur wenigen Wählern bekannte Angelegenheit zufälligerweise bekannt geworden.
Man kann eine Wahlkarte

  • entweder via Briefwahl
  • oder am Wahltag Vorort in einem Wahlkarten-Wahllokal abgeben


Es ist immense Vorsicht geboten, will man per Wahlkarte in einem Wahlkarten-Wahllokal wählen.
Die Vorgangsweise lautet nämlich wie folgt:

Wie können Sie mit einer Wahlkarte vor einer Wahlbehörde im Inland
wählen?
Zunächst begeben Sie sich in ein für Wahlkartenwähler(innen) bestimmtes Wahllokal.
Dort übergeben Sie dem (der) Wahlleiter(in) Ihre Wahlkarte und weisen Ihre Identität nach,
idealerweise mit einem amtlichen Licht bild ausweis. Der (Die) Wahlleiter(in) entnimmt
anschließend den amtlichen Stimmzettel sowie das inliegende, mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises bedruckte, beige-farbene Wahlkuvert aus der Wahlkarte und händigt Ihnen diese Unterlagen aus. 

Nach Ihrer Stimmabgabe in der Wahlzelle müssen Sie das
verschlossene beige-farbene Wahlkuvert dem (der) Wahlleiter(in) wiederum übergeben,
damit er (sie) dieses der für die Ergebnisermittlung zuständigen Bezirkswahlbehörde übermitteln kann. Die gleiche Vorgangsweise gilt, wenn Sie vor einer besonderen („fliegenden“)
Wahlbehörde wählen. Sollten Sie mit Ihrer Wahlkarte im eigenen Regionalwahlkreis wählen so wird das beige-farbene Wahlkuvert gegen ein blaues Wahlkuvert ausgetauscht,
da Ihre Stimme dann in diesem Sprengel ausgezählt wird.


Das bedeutet also:

Sollten Sie denn in der Wahlkarte befindlichen Stimmzettel bereits ausgefüllt haben, ist das wählen in einem Wahlkarten-Lokal NICHT MÖGLICH.
Denn der Wahlleiter händigt ja sonst einen ausgefüllten Stimmzettel aus.
Wenn man also bereits den Stimmzettel (vor dem Besuchen des Wahlkarten-Wahllokals)ausgefüllt hat, dar man diesen nur mehr postalisch (Brief-Wahl) versenden!


Quelle:
"Informationen betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte"(Nationalratswahl 2013),perg.at

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