Im Zuge eines "Urheberrechts Dialog" wurde über einige brisante Fakten
betreffend der sogenannten Reform des Urheberrechts seitens Justizministerin Beatrix Karl diskutiert,
welche wohl so einigen Internet-Nutzern in Österreich die Sprache verschlagen dürfte!
In diesem Artikel werden einige Teilnehmer ausschnittsweise zitiert.
Jeder Internet-Nutzer wird pauschal verurteilt!
Denn auch die Privatsphäre darf nun bald ganz legal angetastet werden, so zumindest die Pläne seitens Bundesregierung SPÖ-ÖVP.
Das vor kurzem an die Öffentlichkeit gekommene Arbeitspapier zur Reform des Urheberrechts
sieht unter anderem den Zugriff der Verwertungsindustrie auf Nutzerdaten bei den Providern und Einführung
eines Abmahnwesens (Abmahnindustrie) nach deutschem Vorbild vor!
Peter Purgathofer(TU Wien) warnte, dass es im Zuge der Urheberrechtsreform zum Missbrauch der
Vorratsdatenspeicherungsdaten komme:
"Erst hieß es, die Daten werden nur zur Terrorbekämpfung eingesetzt. Heute denkt darüber nach, auch
Bagatelldelikte damit aufklären zu wollen."
Dies verstoße gegen den verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da die Erfassung
sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten der Bevölkerung einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre jedes
Bürgers darstelle, so Purgathofer weiters.
Hintergrund:
Wie ja bekannt ist, dürfen seit 1.April 2012 Verbindungs- , Standort- sowie -Nutzerdaten aller Personen in
Österreich gespeichert werden(Vorratsdatenspeicherung).
Am 28.11 wurde auf fm4.orf.at geschrieben, dass eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung (bis jetzt nutzte man sie nur um Terroristen aufzuspüren) auf Filesharer und andere Personen, welche sich im Internet Straftaten schuldig gemacht hätten, von Justizministerin Karl für Frühjahr 2013 geplant sei.
BHB zitiert nun einen Abschnitt des Artikels von fm4.orf.at am 28.11.2012 :
"Dieser Datenschatz weckt Begehrlichkeiten. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung unter dem Label der Bekämpfung
terroristischer Aktivitäten und Schwerstkriminalität eingeführt wurde - was praktischerweise in der EU-
Richtlinie selbst nicht ausreichend deutlich verankert wurde -, will die Medienindustrielobby die Daten dazu
nutzen, Filesharer aufzuspüren - im kommenden Frühjahr will das Justizministerium seinen Entwurf für das
überarbeitete Urheberrecht vorstellen."
Quelle: "Justizministerium: Vorratsdaten gegen Filesharer", 28.11.2012, (fm4.orf.at)
Ein weiterer Diskutant war Markus Stoff(Initiative f. Netzfreiheit) seine Statements waren wie folgt:
Die Pläne des Justizministeriums und der Medienindustrie liefen darauf hinaus, dass die Künstler selbst von
den geplanten Maßnahmen kaum profitieren würden.
"Es profitieren eigentlich nur die Anwälte"
In Deutschland etwa hätte dies dazu geführt dass viele Gerichte auch im Tausch einer einzigen Musikdatei
"gewerbliches Ausmaß" der Urheberrechtsverletzung erkannt hätten.
Des Weiteren ergänzte Herr Stoff:
"Die Richter müssen schriftlich begründen, warum sie einen Antrag auf Zugriff auf die Nutzerdaten ablehnen
wollen. Es ist also viel einfacher für sie, die zahlreichen Anträge der Abmahnanwälte durchzuwinken."
Jetzt wo wir schon beim Thema Abmahnindustrie, sind wird der Benjamin Heinrichs Blog einige aktuellen
Beispiele vorführen.
Musik ohne Lizenz auf der Website:
Es ist vollkommen, egal ob man ohne Lizenz des Künstlers Musik auf seiner Website zum Download anbietet
(Tatbestand des File-Sharing) oder diese nur im auf der Website verwendet (aus Werbe-Gründen etwa in einem Video...) ohne Tantiemen zu zahlen!
In beiden Fällen macht man sich strafbar!
Denn: DER UPLOAD VON urheberrechtlich geschützten MATERIAL(es ins Netz zu stellen) nicht der Download, ist gegen das Gesetz!
Sollte man allerdings nur aus Werbe-Gründen Musik schalten gibt es eine Vorsichtsmaßnahme die man treffen kann, welche einen vor einer Strafe verschont!
Eine AKM-Lizenz zu erwerben schafft hier Abhilfe, eines der Beispiele von der Website des AKM
führe ich hier an:
Muss ich an die AKM auch zahlen, wenn ich den bzw. die Songs nicht in voller Länge auf die Website stelle,
sondern jeweils nur einen kleinen Ausschnitt?
Ja, auch wenn Sie nur kleine Ausschnitte aus Songs auf Ihre Website stellen brauchen Sie eine AKM-Lizenz.Mehr dazu lesen Sie auf Online-Nutzung/ Fragen & Antworten (akm.at)
Bild ohne Lizenz auf der Website:
In Österreich gab es bereits einen Fall, der die Website thegap.at traf.
Die Seite wurde von deutschen Anwälten aufgefordert € 1346 zu bezahlen, da diese ein Bild
der Website "aboutpixel.de" (eine Bilderdatenbank) nutzten OHNE DEN NAMEN DES
FOTOGRAFEN an der richtigen Stelle zu platzieren.
Denn bei den Anweisungen der Website, von der das Bild stammte, hatte thegap.at sich vertan, ich zitiere die
Website thegap.at:
"Was im Kleingedruckten steht: Anweisungen wo und wie der Name des Fotografen stehen soll. Die Bildcredits
wurden vermerkt, nur nicht genau dort, wo sie stehen sollen. Und neun Monate später war der Balg da, ein Fax
eines Anwalts aus dem deutschen Erfurt."
Quelle: "Was zur Hölle, liebe Abmahnindustrie! ", 23.05.2012 (thegap.at)
Grundlegend ist also zu sagen:
Im Falle der Abmahnindustrie verdienen tatsächlich am Beispiel Deutschlands die Anwälte dazu.
So schreibt pcwelt.de in der Ausgabe vom 05.06.2012:
"Bei den Serienabmahnungen der Musik-, Software- und Filmbranche sprechen Insider unter der Hand von fifty-
fifty: Die eine Hälfte bekommt der Anwalt, die andere Hälfte die Industrie."
Wie nun einige Leser bemerkt haben, wird es künftig, wenn man Bilder oder Musik auf seiner Website hat,
eventuell richtige Probleme geben.
Die Impressum-Pflicht trägt zusätzlich ihr Notwendiges dazu bei, dass die Abmahnungen an die richtigen Leute zugestellt werden können.
Wer also jetzt noch nicht "Bildchen" die nicht selbst aufgenommen wurden von seinem Blog/Website entfernt
hat, möge dies jetzt tun oder bald Strafe zahlen...
Denn haben die Bürger Österreich sich je gegen Einschnitte in die Privatsphäre ernsthaft zur Wehr gesetzt?
Nein.
Quellen:
Quelle der Zitate aus dem "Urheberrechts Dialog" , " Urheberrecht: Geld für Anwälte, statt für Künstler",11. 12. 2012, (fm4.orf.at)
"Abmahnindustrie: Jeden User kann es treffen", 05.06.2012, (pcwelt.de)
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